Xenon
Nachrüstung für Ferrari und Lamborghini Fahrzeuge
Rechtliche
Hinweise zur Nachrüstung von Gasentladungslampen (Xenon):
Auszug
aus §50 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
(10)
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht,
die mit Gasentladungslampen ausgestattet
sind, müssen mit
1.
einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes
8,
2.
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3.
einem System, dass das ständige eingeschaltet sein des Abblendlichtes
auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.